Das Schneiden von Kurven ist auf Bergstrecken die häufigste Ursache für schwere Frontalkollisionen. Vor allem in unübersichtlichen Felskurven wiegt die freie Straße in falscher Sicherheit.
1. Das Gesetz der „halben Sichtweite“ (StVO § 3 Abs. 1 Satz 4)
Auf Straßen, die so schmal sind, dass entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, darf nur so schnell gefahren werden, dass der Fahrer auf der halben übersehbaren Strecke anhalten kann.
Beispiel: Siehst du um eine Felsnase nur 20 Meter weit, muss dein gesamter Bremsweg (inklusive Reaktionszeit!) bei maximal 10 Metern liegen. Bei 50 km/h beträgt der Anhalteweg bereits rund 25 bis 30 Meter – eine physikalische Unmöglichkeit im Notfall.
2. Das Phänomen „Kopf über der Mittellinie“
Viele Fahrer glauben, sie fahren auf ihrer Spur, weil die Reifen rechts der Mittellinie rollen. In Schräglage ragen Kopf, Helm und Schulter jedoch bis zu 80 cm weit in die Gegenfahrbahn hinein. Kommt ein breiter SUV oder ein Lieferwagen entgegen, droht eine fatale Kollision bei scheinbar intakter Fahrspur.
3. Das Anti-Schneide-Prinzip
- In Linkskurven: Reifen mindestens 50 cm rechts der Mittellinie führen, damit der Kopf in Schräglage auf der eigenen Seite bleibt.
- In Rechtskurven: Weit außen bleiben und erst einlenken, wenn die Ausfahrt komplett sichtbar ist (Hinterschneiden).
- Jede Kurve als blockiert annehmen: Hinter jeder blinden Bergkurve kann ein Kuhgitter, nasses Laub, Viehkot oder ein pannendes Fahrzeug warten.
Wichtiger Hinweis: Diese Antwort ersetzt keine Rechtsberatung und keine TÜV-Prüfung. Stand: 2026-10-05.
Quellen:
- StVO § 3 Abs. 1 (Geschwindigkeit & Sichtfahrgebot)
- StVO § 2 Abs. 2 (Rechtsfahrgebot)
- kurven.schule® Notfall- & Alpeninstruktion
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