Im österreichischen Bundesland Tirol gilt auf ausgewählten Streckenabschnitten vom 15. April bis zum 31. Oktober ein striktes Fahrverbot für Motorräder mit einem eingetragenen Standgeräusch von mehr als 95 dB(A).
1. Betroffene Strecken in Tirol
- B 198 Lechtalstraße: von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech.
- B 199 Tannheimerstraße: von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland).
- L 21 Berwanger Straße: von Bichlbach bis Stanzach.
- L 72 Hahntennjochstraße 1. Teil: von Pfafflar bis Imst.
- L 246 Hahntennjochstraße 2. Teil: von Imst bis Boden.
- L 266 Bschlaber Straße: von Elmen bis Pfafflar.
2. Es zählt ausschließlich Feld U.1 im Fahrzeugschein!
Der entscheidende und häufig missverstandene Punkt: Die Polizei führt vor Ort keine Schallpegelmessung durch. Maßgeblich ist einzig und allein der Wert, der im Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in der Zeile U.1 („Standgeräusch in dB(A)“) eingetragen ist.
- Steht dort 95 dB(A) oder weniger (z. B. 95, 94, 91), ist die Durchfahrt legal.
- Steht dort 96 dB(A) oder mehr, gilt das Fahrverbot ausnahmslos — selbst wenn das Motorrad serienmäßig, fabrikneu und mit Originalauspuff ausgerüstet ist!
3. Strafen bei Missachtung
Verstöße werden von der Tiroler Exekutive rigoros mit einer Geldstrafe von 220 Euro geahndet. Zudem wird an Ort und Stelle die Weiterfahrt untersagt; der Fahrer muss sofort umkehren.
Wichtiger Hinweis: Diese Antwort ersetzt keine Rechtsberatung und keine TÜV-Prüfung. Stand: 2026-09-22.
Quellen:
- Tiroler Landesgesetzblatt Nr. 55/2020 i.d.F. 2024 (Fahrverbote für laute Motorräder)
- Österreichisches Kraftfahrgesetz (KFG) & Richtlinie 97/24/EG
- ADAC Rechtsberatung Alpenraum
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